E-Rechnung in Schweiz: Fristen und Regeln

Auf einen Blick

Die Schweiz verlangt E-Rechnungen nur für Bundesaufträge ab 5.000 CHF, seit 2016 über zertifizierte Intermediäre. B2B ist freiwillig und es ist keine Pflicht geplant; eBill (SIX) und QR-Rechnung sind Zahlungshilfen, keine E-Rechnungsmandate.

Für den Umsatzsteuer-Status „Mehrwertsteuerpflichtig“.
GrößenklasseEmpfangen seitAusstellen ab
Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle)Derzeit keine PflichtDerzeit keine Pflicht

Geprüft:

Wer ist betroffen?

Geltungsbereich: Keine Empfangspflicht im B2B-Bereich

Kleinunternehmerregelung: Entfällt (keine B2B-Pflicht)

Muss E-Rechnungen empfangen: nein · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein

Es gilt keine B2B-Pflicht.

Modell und Plattform

Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)

Plattform: Keine für B2B

Modell der nachträglichen Prüfung (Post-Audit); die E-Rechnung im B2B-Bereich ist freiwillig.

Formate und Netzwerke erklärt

Kanäle und Zulassung

Übermittlungskanäle in Schweiz
KanalArtPflichtHinweise
eBill (SIX)PortalneinZahlungskomfort, keine E-Rechnungspflicht.

Zulassung von Anbietern

Keine Zulassung · Erforderlich: nein

Keine B2B-Pflicht und daher keine Zulassung für Softwareanbieter. B2G-Rechnungen an den Bund laufen über zertifizierte Intermediäre. Quelle: Zone & Co · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Empfangen: So erreichen Sie Rechnungen

Empfangspflicht: Derzeit keine Pflicht keine Quelle: Zone & Co · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Was Sie einrichten

  • Zertifizierter Intermediär (Lieferanten von Bundesstellen bei Aufträgen ab 5.000 CHF): Vorgeschriebener Weg für B2G-Rechnungen an den Bund.

Senden: Was Ihre Kunden erwarten

Derzeit keine Pflicht

Öffentlicher Sektor

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber seit Gesetz Quelle: Zone & Co · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Zertifizierte Intermediäre für Bundesaufträge

Bundesaufträge ab 5.000 CHF, über zertifizierte Intermediäre.

Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre Quelle: Fedlex (Swiss Federal Council) · undatiert · geprüft 16.10.2026 · amtlich

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben

Die Frist beginnt: Umsatzsteuer: Ende der Steuerperiode; Obligationenrecht: Ende des Geschäftsjahres

  • 10 Jahre: MWSTG Art. 70 (bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung, 10 Jahre nach der Steuerperiode) und OR Art. 958f; 20 Jahre für Unterlagen zu unbeweglichen Gegenständen.
  • Die elektronische Aufbewahrung muss die Integrität gewährleisten (GeBüV Art. 9).

Integrationspunkte

  • Zertifizierter Intermediär (Lieferanten von Bundesstellen bei Aufträgen ab 5.000 CHF): Vorgeschriebener Weg für B2G-Rechnungen an den Bund.

Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme

Bexio · Abacus/AbaNinja · Banana · Klara · Run my Accounts

Was das für Sie bedeutet

Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.

Selbstständige, Mehrwertsteuerpflichtig

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Derzeit ist nichts vorgeschrieben; planen Sie mit den Terminen unten.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Kleines Unternehmen, Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle)

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Derzeit ist nichts vorgeschrieben; planen Sie mit den Terminen unten.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Lieferant von Großkunden auf Einkaufsnetzwerken

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Beschaffen Sie eine Peppol-ID und prüfen Sie, welches Netzwerk jeder Kunde nutzt.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Pflichten für Schweiz prüfen

Termine

Termine anzeigen für
  1. Bundesaufträge ab 5.000 CHF elektronisch über zertifizierte Intermediäre abgerechnet Gesetz Quelle: Zone & Co · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Lieferanten von Bundesstellen · Öffentlicher Sektor, Ausstellen

Auf die Beta-Warteliste

Beantworten Sie die vier Fragen der Prüfung und hinterlassen Sie am Ende Ihre E-Mail-Adresse. Wir nutzen sie nur für die Beta, mit Double-Opt-in.

Pflichten prüfen

Quellen

  1. Swiss VAT Act art. 70 and Code of Obligations art. 958f (official texts not machine-readable on 2026-10-16; secondary summaries) · Fedlex (Swiss Federal Council) · undatiert · geprüft 16.10.2026 · amtlich
  2. E-invoicing in Switzerland: a guide · Zone & Co · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  3. E-invoicing legislation research, status as of 15 October 2026 (internal evidence log) · einvoice project · 15.10.2026 · geprüft 16.10.2026 · sekundär · internes Dokument docs/research/einvoicing-legislation-2026-10.md

Ungeprüfte Angaben

Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

  • Der gesamte Schweizer Eintrag beruht auf einer einzigen Sekundärquelle; es wurde keine amtliche Schweizer Quelle gelesen.
  • Formate, Sanktionen und Regeln für Kleinunternehmer sind von der Recherche nicht abgedeckt.
  • Die Schweiz ist in der Recherche nicht unter den nationalen Peppol Authorities aufgeführt und liegt außerhalb der EU; ViDA-Termine sind dafür nicht erfasst.
  • Aufbewahrung: Die amtlichen Texte (MWSTG Art. 70, OR Art. 958f, GeBüV) konnten am 16. Oktober 2026 nicht gelesen werden; die 10 Jahre beruhen auf sekundären Zusammenfassungen. Position zur Aufbewahrung im Ausland nicht gefunden.

4 protokollierte Änderungen für Schweiz