Seit dem 1. Juli 2025 können im Handelsregister als E-Rechnungs-Empfänger eingetragene Käufer strukturierte E-Rechnungen verlangen. Ein allgemeines B2B-Mandat ist für 2027 geplant, war aber im Juli 2026 nicht beschlossen. B2G ist seit 2019 verpflichtend.
Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerpflichtig“.
Muss E-Rechnungen empfangen: nein · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein
Nur Käufer, die sich als E-Rechnungs-Empfänger registriert haben, können strukturierte E-Rechnungen verlangen.
Modell und Plattform
Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)
Plattform:Keine für B2B; Register der E-Rechnungs-Empfänger im Handelsregister
Modell der nachträglichen Prüfung (Post-Audit). Käufer können sich im Handelsregister als E-Rechnungs-Empfänger registrieren und dann strukturierte E-Rechnungen verlangen.
Registrierung als E-Rechnungs-Empfänger im Handelsregister(Käufer, die strukturierte E-Rechnungen empfangen möchten): Die Registrierung erlaubt es dem Käufer seit dem 1. Juli 2025, strukturierte E-Rechnungen zu verlangen.
Die Frist beginnt: Umsatzsteuer: ab dem Ausstellungs- oder Empfangsdatum; Buchführung: Ende des Geschäftsjahres, in dem die Buchung erfolgte (maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt)
E-Rechnungen müssen elektronisch in ihrer Originalform aufbewahrt werden; der Steuerpflichtige wählt den Aufbewahrungsort, sofern die Rechnungen der EMTA und den Behörden anderer Mitgliedstaaten sofort zugänglich sind (KMS §36(4)).
Integrationspunkte
Registrierung als E-Rechnungs-Empfänger im Handelsregister(Käufer, die strukturierte E-Rechnungen empfangen möchten): Die Registrierung erlaubt es dem Käufer seit dem 1. Juli 2025, strukturierte E-Rechnungen zu verlangen.