E-Rechnung in Kroatien: Fristen und Regeln

Auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2026 (Fiskalizacija 2.0) müssen in Kroatien ansässige, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen B2B- und B2G-E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Nicht umsatzsteuerlich registrierte Einheiten empfangen ab 2026 und stellen ab dem 1. Januar 2027 aus.

Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerlich registriert“.
GrößenklasseEmpfangen seitAusstellen ab
Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle) Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Geprüft:

Wer ist betroffen?

Geltungsbereich: Alle in Kroatien ansässigen Unternehmen, einschließlich nicht umsatzsteuerlich registrierter Rechtsträger

Stufen der Ausstellungspflicht

Kleinunternehmerregelung: Nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger

Muss E-Rechnungen empfangen: ja · Muss E-Rechnungen ausstellen: ja

Empfang ab 2026; Ausstellung ab 1. Januar 2027. Das kostenlose Tool MIKROeRAČUN steht zur Verfügung.

Modell und Plattform

Dezentrale fortlaufende Transaktionskontrolle

Plattform: Fiskalizacija 2.0 (Porezna uprava); zertifizierte Informationsvermittler und Peppol-Zugangspunkte (Access Points, FINA)

Dezentraler Austausch zwischen Unternehmen über zertifizierte Informationsvermittler oder Peppol-Zugangspunkte (Access Points), mit Fiskalisierung jeder Rechnung durch den Rechnungsaussteller und durch den Käufer sowie monatlichem E-Reporting (Meldepflicht).

Formate und Netzwerke erklärt

Formate

E-Rechnungsformate in Kroatien
FormatSyntaxVersionMuss angenommen werdenHinweise
HR-FISK 2.0 CIUSUBL 2.1HR-FISK 2.0 (abgestimmt auf Peppol BIS Billing 3.0)jaKPD-Produktcodes sind erforderlich. Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Kanäle und Zulassung

Übermittlungskanäle in Kroatien
KanalArtPflichtHinweise
Zertifizierter InformationsvermittlerAPI / PlattformjaDezentraler Austausch über in Kroatien zertifizierte Vermittler oder über Peppol.
Peppol (FINA-Zugangspunkt)PeppolneinAlternativer Austauschweg.
MIKROeRAČUNPortalneinKostenloses Tool für nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger.

Zulassung von Anbietern

Zugelassener Übermittlungsdienst · Erforderlich: nein

Der Austausch läuft über zertifizierte Informationsvermittler oder Peppol-Zugangspunkte (Access Points); ein Softwareanbieter wird entweder selbst einer oder nutzt einen. Das Zertifizierungsverfahren wurde nicht erfasst. Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Empfangen: So erreichen Sie Rechnungen

Empfangspflicht: Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Der Käufer fiskalisiert die Rechnung innerhalb von 5 Arbeitstagen und meldet Zahlungen und Ablehnungen monatlich (E-Reporting).

Was Sie einrichten

  • Peppol-Zugangspunkt (Access Point, FINA) (Unternehmen, die Peppol nutzen): Alternative zu zertifizierten Informationsvermittlern.

Senden: Was Ihre Kunden erwarten

Zu erzeugende Formate: HR-FISK 2.0 CIUS

Öffentlicher Sektor

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber seit Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Fiskalizacija 2.0 (Steuerverwaltung); Austausch über zertifizierte Informationsvermittler oder Peppol-Zugangspunkte (Access Points, FINA)

Formate: UBL 2.1 (HR-FISK 2.0 CIUS)

B2G unterliegt ab 1. Januar 2026 denselben Regeln wie B2B.

Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.

Meldepflichten

Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Der Rechnungsaussteller fiskalisiert jede Rechnung; der Käufer fiskalisiert innerhalb von 5 Arbeitstagen; monatliches E-Reporting (Meldepflicht) von Zahlungen und Ablehnungen.

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfrist: 11 Jahre Quelle: Narodne novine (Croatian Official Gazette) · 27.06.2025 · geprüft 16.10.2026 · amtlich

Die Frist beginnt: Rechnungslegung: letzter Tag des Geschäftsjahres, auf das sich die Bücher beziehen

  • Rechnungslegungsgesetz Art. 10: mindestens 11 Jahre (geändert NN 151/25). Umsatzsteuergesetz Art. 82 verweist auf das Allgemeine Steuergesetz (10 Jahre, sekundär). Fiskalisierungsgesetz NN 89/25 Art. 35: Fiskalisierte eRačuni sind 6 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres in Originalform aufzubewahren, danach bewahrt die Steuerverwaltung die Fiskalisierungsdaten auf; konservative Auslegung: 11 Jahre.
  • Aufbewahrung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist nach dem Rechnungslegungsgesetz zulässig, wobei der Rechtsträger haftbar bleibt; umsatzsteuerlich ist eine Mitteilung an das Finanzamt erforderlich.

Sanktionen

Integrationspunkte

  • Schnittstelle zu Fiskalizacija 2.0 (Rechnungsaussteller und Käufer über einen Vermittler): Fiskalisierung jeder Rechnung durch Rechnungsaussteller und Käufer.
  • Peppol-Zugangspunkt (Access Point, FINA) (Unternehmen, die Peppol nutzen): Alternative zu zertifizierten Informationsvermittlern.
  • MIKROeRAČUN (Nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger): Kostenloses Tool.

Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme

Minimax · Pantheon · Solo · Eračuni

Was das für Sie bedeutet

Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.

Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern

Empfangen
Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Ausstellen
(Öffentlicher Sektor seit) Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Nächster Schritt
Registrieren Sie sich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: Fiskalizacija 2.0 (Steuerverwaltung); Austausch über zertifizierte Informationsvermittler oder Peppol-Zugangspunkte (Access Points, FINA).
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Lieferant von Großkunden auf Einkaufsnetzwerken

Empfangen
Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Ausstellen
Keine (umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen) Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Keine (nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger) Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Nächster Schritt
Beschaffen Sie eine Peppol-ID und prüfen Sie, welches Netzwerk jeder Kunde nutzt.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Pflichten für Kroatien prüfen

Termine

Termine anzeigen für
  1. Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen stellen B2B- und B2G-E-Rechnungen aus und empfangen sie; nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger empfangen Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    In Kroatien ansässige Unternehmen · Ausstellen, Empfangen, Öffentlicher Sektor
  2. Nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger müssen E-Rechnungen ausstellen Gesetz Quelle: VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Nicht umsatzsteuerlich registrierte Rechtsträger · Ausstellen
  3. ViDA: strukturierte E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen; die Zusammenfassende Meldung entfällt Gesetz Quelle: European Commission, DG TAXUD · 11.03.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
    Alle Unternehmen in der EU mit innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen · Ausstellen, Empfangen, Melden · EU

Auf die Beta-Warteliste

Beantworten Sie die vier Fragen der Prüfung und hinterlassen Sie am Ende Ihre E-Mail-Adresse. Wir nutzen sie nur für die Beta, mit Double-Opt-in.

Pflichten prüfen

Quellen

  1. Zakon o fiskalizaciji (NN 89/2025), čl. 35 · Narodne novine (Croatian Official Gazette) · 27.06.2025 · geprüft 16.10.2026 · amtlich
  2. E-invoicing in Croatia: a briefing document · VATupdate · 21.06.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  3. E-invoicing legislation research, status as of 15 October 2026 (internal evidence log) · einvoice project · 15.10.2026 · geprüft 16.10.2026 · sekundär · internes Dokument docs/research/einvoicing-legislation-2026-10.md
  4. Adoption of the VAT in the Digital Age package · European Commission, DG TAXUD · 11.03.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich

Ungeprüfte Angaben

Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

  • Alle kroatischen Angaben beruhen auf einem einzigen sekundären Briefing; der offizielle Text der Steuerverwaltung wurde nicht gelesen.
  • Das Zertifizierungsverfahren für Informationsvermittler ist von der Recherche nicht abgedeckt.
  • Kroatien ist in der Recherche nicht unter den nationalen Peppol Authorities aufgeführt.
  • Es wurde kein Deeplink auf porezna-uprava.gov.hr erfasst.

4 protokollierte Änderungen für Kroatien