Irland plant laut Revenue ab dem 1. November 2028 E-Rechnungen mit Echtzeit-Meldung für Großunternehmen (ca. 2.400); alle Unternehmen sollen dann empfangen können, PDF ist ausgeschlossen. Phase 2 (innergemeinschaftliches B2B) folgt im November 2029, Phase 3 mit ViDA im Juli 2030.
Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerpflichtig“.
Größenklasse
Empfangen seit
Ausstellen ab
Großunternehmen (Large Corporates Division bei Revenue, ca. 2.400)
Kleinunternehmerregelung: In der Recherche nicht erfasst
Muss E-Rechnungen empfangen: nein · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Die Roadmap ist angekündigt, aber noch nicht gesetzlich verankert. Phase 1 kündigt an, dass alle Unternehmen ab 1. November 2028 E-Rechnungen empfangen können müssen.
Modell und Plattform
Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)
Plattform:Keine für B2B (Stand heute); das Office of the Government Procurement (OGP) ist die irische Peppol Authority
Derzeit Modell der nachträglichen Prüfung (Post-Audit). Phase 1 ergänzt ab 1. November 2028 eine Meldung nahezu in Echtzeit an Revenue für Großunternehmen.
Die Frist beginnt: Umsatzsteuer: ab dem Datum des letzten Umsatzes; Companies Act: Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Unterlage bezieht
6 Jahre für die Umsatzsteuer (VATCA 2010 s84) und für Unternehmensunterlagen (Companies Act 2014 s285); länger bei Immobilien, Verzichtserklärungen (waivers) und solange eine Prüfung, ein Anspruch oder ein Rechtsbehelf anhängig ist.
Papierrechnungen müssen auf Papier aufbewahrt werden; elektronische Rechnungen folgen den E-Rechnungs-Regeln von Revenue.
Integrationspunkte
Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme
Xero · Sage · QuickBooks · Big Red Cloud · Surf Accounts
Was das für Sie bedeutet
Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.
Phase 1: Großunternehmen stellen E-Rechnungen nach EN 16931 mit Meldung nahezu in Echtzeit aus; alle Unternehmen müssen empfangen können; PDF ausgeschlossenangekündigtQuelle: Revenue Commissioners · 10.02.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Unternehmen der Large Corporates Division (Ausstellung); alle Unternehmen (Empfang) · Ausstellen, Empfangen, Melden
Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.
Rechtsstatus von Phase 1: Die Recherche kennzeichnet sie als „law“ oder „announced“; die Pressemitteilung von Revenue war abrufbar, ihre Rechtsgrundlage wurde jedoch nicht bestätigt, daher wird sie als angekündigt geführt.
Der Geltungsbereich von Phase 2 variiert je nach Quelle (in einer innergemeinschaftliche B2B-Umsätze für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, anderswo andere Geltungsbereiche).
B2G-Starttermin, Sanktionen, Kanäle und die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer sind von der Recherche nicht abgedeckt.