E-Rechnung in Island: Fristen und Regeln

Auf einen Blick

Für Island wurde keine B2B-E-Rechnungspflicht gefunden. Peppol-Behörde ist FJS. Die Recherche enthält zu Island nur diese beiden Angaben.

Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerpflichtig“.
GrößenklasseEmpfangen seitAusstellen ab
Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle)Derzeit keine PflichtDerzeit keine Pflicht

Geprüft:

Wer ist betroffen?

Geltungsbereich: Keine Empfangspflicht im B2B-Bereich gefunden

Kleinunternehmerregelung: Entfällt (keine Pflicht gefunden)

Muss E-Rechnungen empfangen: nein · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein

Keine Pflicht gefunden.

Modell und Plattform

Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)

Plattform: Keine gefunden; FJS ist die isländische Peppol Authority

In der Recherche wurde weder eine Plattform noch eine Pflicht gefunden.

Formate und Netzwerke erklärt

Kanäle und Zulassung

Übermittlungskanäle in Island
KanalArtPflichtHinweise

Zulassung von Anbietern

Keine Zulassung · Erforderlich: nein

Keine Pflicht gefunden und daher keine Zulassung für Softwareanbieter. Quelle: interne Recherche · 15.10.2026 · geprüft 16.10.2026 · sekundär

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

Empfangen: So erreichen Sie Rechnungen

Empfangspflicht: Derzeit keine Pflicht keine Quelle: interne Recherche · 15.10.2026 · geprüft 16.10.2026 · sekundär

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

Senden: Was Ihre Kunden erwarten

Derzeit keine Pflicht

Öffentlicher Sektor

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber seit noch kein Datum keine Quelle: OpenPeppol · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben

In der Recherche nicht erfasst

Die Recherche verzeichnet keine isländische B2G-Regel; FJS ist die isländische Peppol Authority.

Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre Quelle: Ísland.is (Icelandic government) · 31.05.2013 · geprüft 16.10.2026 · amtlich

Die Frist beginnt: Ende des Geschäftsjahres

  • 7 Jahre: Lög um bókhald 145/1994 Art. 20; Rgl. 505/2013 Art. 6. 20 Jahre für die Vorsteuerberichtigung bei Immobilien.
  • Rgl. 505/2013: Ausgestellte E-Rechnungen werden in einem elektronischen Archiv aufbewahrt, müssen einsehbar bleiben und dürfen nach der Ausstellung weder geändert noch gelöscht werden. Laut einer zitierten Entscheidung ist die Aufbewahrung in Island vorgeschrieben (Standortregel mit geringer Belastbarkeit; ein Gesetzentwurf von 2026 würde sie streichen).

Was das für Sie bedeutet

Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.

Selbstständige, Umsatzsteuerpflichtig

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Derzeit ist nichts vorgeschrieben; planen Sie mit den Terminen unten.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Kleines Unternehmen, Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle)

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Derzeit ist nichts vorgeschrieben; planen Sie mit den Terminen unten.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Lieferant von Großkunden auf Einkaufsnetzwerken

Empfangen
Derzeit keine Pflicht
Ausstellen
Derzeit keine Pflicht
Nächster Schritt
Beschaffen Sie eine Peppol-ID und prüfen Sie, welches Netzwerk jeder Kunde nutzt.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Pflichten für Island prüfen

Auf die Beta-Warteliste

Beantworten Sie die vier Fragen der Prüfung und hinterlassen Sie am Ende Ihre E-Mail-Adresse. Wir nutzen sie nur für die Beta, mit Double-Opt-in.

Pflichten prüfen

Quellen

  1. Reglugerð nr. 505/2013 um rafræna reikninga, rafrænt bókhald, skeytamiðlun, skeytaþjónustu, geymslu rafrænna gagna og lágmarkskröfur · Ísland.is (Icelandic government) · 31.05.2013 · geprüft 16.10.2026 · amtlich
  2. Peppol Authorities (FJS for Iceland) · OpenPeppol · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  3. E-invoicing legislation research, status as of 15 October 2026 (internal evidence log) · einvoice project · 15.10.2026 · geprüft 16.10.2026 · sekundär · internes Dokument docs/research/einvoicing-legislation-2026-10.md

Ungeprüfte Angaben

Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

  • Die Recherche stellt nur fest, dass FJS die Peppol Authority ist und keine B2B-Pflicht gefunden wurde; dies ist ein fehlender Nachweis, keine bestätigte Abwesenheit von Regeln.
  • B2G-Regeln, Sanktionen, Formate, Kanäle, Regeln für Kleinunternehmer und lokale Tools sind von der Recherche nicht abgedeckt.
  • Island liegt außerhalb der EU; ViDA-Termine sind dafür nicht erfasst.

4 protokollierte Änderungen für Island