Selbstständige, Umsatzsteuerpflichtig
- Empfangen
- Derzeit keine Pflicht
- Ausstellen
- Derzeit keine Pflicht
- Nächster Schritt
- Wählen Sie einen Anbieter für den vorgeschriebenen Kanal: Peppol.
Luxemburg verlangt E-Rechnungen nur im B2G-Bereich: Die Ausstellung über Peppol ist seit 2022 bzw. 2023 gestaffelt nach Unternehmensgröße Pflicht, ein CTIE-Webformular steht zur Verfügung. Für B2B gibt es keine Pflicht und keinen Plan.
| Größenklasse | Empfangen seit | Ausstellen ab |
|---|---|---|
| Alle Unternehmen (keine Umsatzschwelle) | Derzeit keine Pflicht | Derzeit keine Pflicht |
Geprüft:
Geltungsbereich: Keine Empfangspflicht im B2B-Bereich
Kleinunternehmerregelung: Entfällt (keine B2B-Pflicht)
Muss E-Rechnungen empfangen: nein · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein
Es gilt keine B2B-Pflicht. Die B2G-Rechnungsstellung über Peppol gilt für kleine Unternehmen seit März 2023.
Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)
Plattform: Keine für B2B; das Ministerium für Digitalisierung ist die luxemburgische Peppol Authority
Modell der nachträglichen Prüfung (Post-Audit); die E-Rechnung im B2B-Bereich ist freiwillig. B2G läuft über Peppol oder das CTIE-Webformular.
| Kanal | Art | Pflicht | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Peppol | Peppol | ja | Erforderlich für die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber. |
| CTIE-Webformular | Portal | nein | Alternativer Weg zur Einreichung von Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern. |
Keine Zulassung · Erforderlich: nein
Keine B2B-Pflicht und daher keine Zulassung für Softwareanbieter. Quelle: Basware · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Empfangspflicht: Derzeit keine Pflicht keine Quelle: Basware · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Derzeit keine Pflicht
E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber seit Gesetz Quelle: Basware · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär ungeprüft
Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Peppol; CTIE-Webformular
Formate: EN 16931 (Peppol BIS Billing 3.0)
Große Unternehmen ab 18. Mai 2022, mittlere ab 18. Oktober 2022, kleine und neue Unternehmen ab 18. März 2023 (Quellen nennen den 15. oder 18. März).
Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre Quelle: Guichet.lu (Luxembourg government) · 19.12.2019 · geprüft 16.10.2026 · amtlich
Die Frist beginnt: Handelsrecht: Abschluss des Geschäftsjahres; Umsatzsteuer: nicht bestätigt
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