Lettland führt die strukturierte B2B-E-Rechnung mit Meldung an die Steuerverwaltung (VID) zum 1. Januar 2028 ein; das Rechnungslegungsgesetz wurde im Juni 2025 geändert, vorher war 2026 vorgesehen. B2G und G2B laufen seit 2025, mit VID-Meldung ab 2026.
Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerpflichtig“.
Strukturierte E-Rechnung im B2B-Bereich plus Meldung an den VID
Befreiungen nach Größe oder Rechtsform wurden nicht erfasst.
Kleinunternehmerregelung: In der Recherche nicht erfasst
Muss E-Rechnungen empfangen: ja · Muss E-Rechnungen ausstellen: ja⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Die Recherche verzeichnet für die Pflicht ab 2028 keine Befreiung.
Modell und Plattform
Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)
Plattform:Meldung an die Staatliche Steuerverwaltung (VID); keine B2B-Austauschplattform erfasst
Derzeit Modell der nachträglichen Prüfung (Post-Audit). Ab 1. Januar 2028 werden Rechnungsdaten an den VID gemeldet.
Die Frist beginnt: Umsatzsteuer: Rechnungsdatum; Rechnungslegung: nicht festgelegt
5 Jahre für Rechnungen und Belege (PVN likums Art. 133-134; Grāmatvedības likums Art. 27-28), länger, solange ein Berichtigungszeitraum für die Umsatzsteuer läuft oder die Nachvollziehbarkeit es erfordert; Register 10 Jahre.
Elektronische Aufbewahrung in Lettland oder einem anderen EU-Staat (Art. 27); umsatzsteuerlich ist elektronische Aufbewahrung im Ausland mit Online-Zugriff für den VID zulässig. Papier darf unter Bedingungen digitalisiert und vernichtet werden (Art. 29).
Integrationspunkte
Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme
Horizon · Jumis · Zalktis
Was das für Sie bedeutet
Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.
Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.
Der gesamte Eintrag zu Lettland beruht auf einer einzigen Sekundärquelle; das geänderte Rechnungslegungsgesetz und offizielle Quellen wurden nicht gelesen.
Formate, Kanäle, größenabhängige Befreiungen, Sanktionen und die B2G-Plattform sind von der Recherche nicht abgedeckt.
Lettland ist in der Recherche nicht unter den nationalen Peppol Authorities aufgeführt.