Das KSeF 2.0 (zentrale Clearance, Format FA(3)) ist seit dem 1. Februar 2026 für große Unternehmen und den Empfang aller Unternehmen verpflichtend, seit dem 1. April 2026 auch für alle anderen. Unternehmen mit bis zu 10.000 PLN Rechnungsvolumen pro Monat dürfen bis Ende 2026 außerhalb von KSeF fakturieren.
Für den Umsatzsteuer-Status „Umsatzsteuerpflichtig“.
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen, die bis zu 10.000 PLN brutto pro Monat fakturieren (sowie Registrierkassenrechnungen bis zu 450 PLN), außerhalb von KSeF ausstellen.
Inländische B2B-Rechnungen über KSeF; Ende der Übergangserleichterung
Das Ende der Erleichterung wird in den meisten Quellen mit dem 31. Dezember 2026 angegeben.
Kleinunternehmerregelung: Erleichterung bei geringem Rechnungsvolumen (Rechnungen bis zu 10.000 PLN brutto pro Monat)
Muss E-Rechnungen empfangen: ja · Muss E-Rechnungen ausstellen: ja
Der Empfang über KSeF gilt seit dem 1. Februar 2026 für alle. Die Ausstellung ist für Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen bis zum 31. Dezember 2026 vorübergehend optional. Die Erleichterung richtet sich nach dem monatlichen Rechnungsvolumen, nicht nach einem gesonderten umsatzsteuerlichen Status.
Zentrale Clearance-Plattform (Vorabprüfung durch die Steuerbehörde) des Finanzministeriums, in Betrieb seit dem 1. Februar 2026. Eine Rechnung existiert rechtlich, sobald KSeF ihre Nummer vergibt. KSeF dient zugleich als Meldekanal; JPK_VAT muss auf KSeF-Nummern verweisen.
OpenAPI mit offiziellen Clients für Java und C#. Authentifizierung über KSeF-Zertifikate oder -Token, qualifizierte Signatur oder Siegel oder vertrauenswürdiges Profil. Der Offline24- und der Notfallmodus verwenden einen QR-Code.
Kostenlose KSeF-Anwendung
Portal
nein
Kostenlose Anwendung des Finanzministeriums zum Ausstellen und Abrufen von Rechnungen.
Der Empfang erfolgt über die KSeF-API oder die kostenlose Anwendung des Finanzministeriums. Ausländische Käufer und Verbraucher erhalten eine Visualisierung mit QR-Code.
Was Sie einrichten
KSeF-Zertifikat oder -Token(Jeder Steuerpflichtige, der Software an KSeF anbindet): Alternativen: qualifizierte Signatur oder Siegel, vertrauenswürdiges Profil.
KSeF speichert Rechnungen 10 Jahre lang; Steuerpflichtige müssen KSeF-Rechnungen daher nicht selbst archivieren.
Sanktionen
bis zu 100 % der Umsatzsteuer oder 18,7 % des Bruttobetrags ohne Umsatzsteuer: Nichtnutzung von KSeF (Art. 106ni Umsatzsteuergesetz); nach geltendem Recht ab 1. Januar 2027 anwendbar.GesetzQuelle: Rzeczpospolita · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
keine: Verschiebung der KSeF-Sanktionen auf den 1. Januar 2028, angekündigt vom Finanzministerium am 16. September 2026 (Entwurf UD477, 22. September 2026).EntwurfQuelle: Rzeczpospolita · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Integrationspunkte
KSeF 2.0 API(Jeder Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger oder deren Software): OpenAPI-Spezifikation und offizielle Clients unter github.com/CIRFMF/ksef-api.
KSeF-Zertifikat oder -Token(Jeder Steuerpflichtige, der Software an KSeF anbindet): Alternativen: qualifizierte Signatur oder Siegel, vertrauenswürdiges Profil.
Kostenlose KSeF-Anwendung(Kleine Unternehmen und Käufer ohne Software): Kostenlose Anwendung des Finanzministeriums.
PEF(Lieferanten öffentlicher Auftraggeber): B2G-Plattform, auch über Peppol erreichbar.
Alle Unternehmen mit Umsatz 2024 bis zu 200 Mio. PLN · Ausstellen
Ende der Erleichterung für Unternehmen, die bis zu 10.000 PLN brutto pro Monat fakturieren (sowie Registrierkassenrechnungen bis zu 450 PLN)GesetzQuelle: jpk.info.pl · 18.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen · Ausstellen
Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.
Die Verschiebung der Sanktionen auf den 1. Januar 2028 ist ein Entwurf (UD477, 22. September 2026), angekündigt am 16. September 2026; bis zur Verabschiedung beginnen die Sanktionen am 1. Januar 2027.
Ende der Erleichterung bei geringem Rechnungsvolumen: 31. Dezember 2026 in den meisten Quellen, 30. September 2026 in einer.
Die Zahl der aktiven Unternehmen (etwa 2,5 Millionen) ist eine Schätzung.
Direktlinks auf ksef.podatki.gov.pl, gov.pl/web/finanse und legislacja.gov.pl (UD477) wurden nicht erfasst.