Gesetz 385/2025 führt ab dem 1. Januar 2027 die inländische B2B-E-Rechnung für Umsatzsteuerzahler über Peppol BIS im 5-Corner-Modell ein, mit Meldung an die Finanzdirektion. Empfangen müssen alle. Ein Gesetzentwurf (1454) könnte Strafen für Q1 2027 und die Käufermeldung bis 2030 aufschieben.
Derzeit keine Plattform für B2B. Ab dem 1. Januar 2027 laufen Rechnungen über akkreditierte Dienstleister via Peppol; die Finanzdirektion erhält als fünfte Ecke Daten von Lieferant und Käufer.
Peppol-ID (Teilnehmerkennung)(Jedes verpflichtete Unternehmen, als Sender und Empfänger): Wird vom akkreditierten Dienstleister registriert.
Akkreditierter Dienstleister („Digital Postman“)(Jedes verpflichtete Unternehmen): Übernimmt den Peppol-Austausch und die Meldung an die Finanzdirektion.
EU-Mindeststandard der Richtlinie 2014/55/EU: Zentrale Regierungsstellen empfangen ab dem 18. April 2019 Rechnungen nach EN 16931. Die slowakische Plattform und das Umsetzungsdatum wurden nicht erfasst.
Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.
Die Frist beginnt: Ende des Jahres, auf das sich die Unterlage bezieht
10 Jahre nach dem Jahr, auf das sie sich beziehen: Buchführungsgesetz 431/2002 §35(3); Umsatzsteuergesetz 222/2004 §76 (gleiche Frist laut FAQ der Finanzverwaltung).
Gesetz 385/2025 (E-Rechnung ab 1. Januar 2027) lässt §76 laut Finanzverwaltung unverändert; zertifizierte Zustelldienstleister sind gesetzlich nicht verpflichtet, das XML aufzubewahren.
Peppol-ID (Teilnehmerkennung)(Jedes verpflichtete Unternehmen, als Sender und Empfänger): Wird vom akkreditierten Dienstleister registriert.
Akkreditierter Dienstleister („Digital Postman“)(Jedes verpflichtete Unternehmen): Übernimmt den Peppol-Austausch und die Meldung an die Finanzdirektion.
Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme
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