Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Die Ausstellungspflicht gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle.
Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen
Wachstumschancengesetz, § 14 UStG; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Stand Oktober 2026 im Zeitplan; die Forderung des ZDH vom 22. Juni 2026, diesen Termin zu verschieben, wurde nicht übernommen. Von der Ausstellungspflicht ausgenommen: Rechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer, B2C.
Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen
Bis zum 31. Dezember 2027 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € noch Papier- oder PDF-Rechnungen senden (PDF erfordert die Zustimmung des Empfängers). EDI-Formate, die nicht vollständig auf EN 16931 abgebildet werden können, werden bis zum 31. Dezember 2027 toleriert.
Muss E-Rechnungen empfangen: ja · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Muss seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Nach den meisten Quellen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit; ein Anbieter (Qonto) sagt das Gegenteil.
Modell und Plattform
Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)
Plattform:Keine für B2B (dezentrales Modell der nachträglichen Prüfung, Post-Audit)
Keine zentrale Plattform und keine Clearance (Vorabprüfung durch die Steuerbehörde) für B2B. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber laufen über die Portale ZRE / OZG-RE oder Peppol.
Deutsche CIUS der EN 16931, gepflegt von der KoSIT. Aktuell ist Version 3.0.2; eine Vorschau auf 4.0 wurde am 15. September 2026 veröffentlicht, das Release ist für Frühjahr 2027 geplant (nur Sekundärquellen).Quelle: KoSIT · 02.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
ZUGFeRD / Factur-X
CII in PDF/A-3 (hybrid)
2.5.2 / 1.09.2 (4. August 2026); 2.4 / 1.08 gültig ab 15. Januar 2026
Zulässig, wenn alle Daten nach EN 16931 korrekt extrahiert werden können. Nicht vollständig abbildbares EDI wird bis zum 31. Dezember 2027 toleriert.
Kanäle und Zulassung
Übermittlungskanäle in Deutschland
Kanal
Art
Pflicht
Hinweise
E-Mail
E-Mail
nein
Zulässig für Versand und Empfang. Ein gewöhnliches Postfach erfüllt die Empfangspflicht.
Peppol
Peppol
nein
Zulässig für B2B; wird von den B2G-Portalen des Bundes akzeptiert. Die KoSIT ist die deutsche Peppol Authority.
Portale ZRE / OZG-RE
Portal
nein
Rechnungen an öffentliche Stellen des Bundes und der teilnehmenden Länder; Leitweg-ID erforderlich.
EDI
EDI
nein
Zulässig; nicht abbildbare EDI-Formate nur bis zum 31. Dezember 2027.
API oder Download
API / Plattform
nein
Jede Übermittlung, die die strukturierte Datei liefert, ist zulässig, einschließlich Download-Links und Schnittstellen.
Zulassung von Anbietern
Keine Zulassung · Erforderlich: nein
Keine Zulassung für Softwareanbieter oder Übermittlungsdienstleister. Peppol-Zugangspunkte (Access Points) benötigen eine OpenPeppol-Mitgliedschaft und eine Vereinbarung mit der KoSIT.Quelle: OpenPeppol · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
Einschließlich Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Ein einfaches E-Mail-Postfach genügt rechtlich für den Empfang.
Was Sie einrichten
Leitweg-ID(Lieferanten öffentlicher Auftraggeber von Bund und Ländern): Routing-Kennung des öffentlichen Auftraggebers; Pflichtangabe auf B2G-Rechnungen über ZRE / OZG-RE oder Peppol.
Peppol-ID (Teilnehmerkennung)(Jedes Unternehmen, das über Peppol senden oder empfangen will; öffentliche Auftraggeber): Registrierung über einen Peppol-Zugangspunkt (Access Point); für B2B optional.
E-Mail-Postfach(Jedes Unternehmen (Empfang)): XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDF/A-3 kommen als E-Mail-Anhänge an; der häufigste Kanal zwischen KMU.
Die Frist beginnt: Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 4 AO)
Ausgestellte und empfangene Rechnungen sind 8 Jahre aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 UStG); Buchungsbelege ebenfalls 8 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Beide Fristen wurden durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV festgelegt und gelten seit 1. Januar 2025.
Das strukturierte XML muss unverändert aufbewahrt werden; es gelten die Integritätsvorgaben der GoBD.
Ein Aktionsplan vom Juli 2026, der eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren vorschlägt, ist kein geltendes Recht.
Leitweg-ID(Lieferanten öffentlicher Auftraggeber von Bund und Ländern): Routing-Kennung des öffentlichen Auftraggebers; Pflichtangabe auf B2G-Rechnungen über ZRE / OZG-RE oder Peppol.
Peppol-ID (Teilnehmerkennung)(Jedes Unternehmen, das über Peppol senden oder empfangen will; öffentliche Auftraggeber): Registrierung über einen Peppol-Zugangspunkt (Access Point); für B2B optional.
E-Mail-Postfach(Jedes Unternehmen (Empfang)): XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDF/A-3 kommen als E-Mail-Anhänge an; der häufigste Kanal zwischen KMU.
Portal ZRE / OZG-RE(Lieferanten des öffentlichen Sektors): Upload, E-Mail oder Einlieferung per Peppol von XRechnung an Stellen des Bundes (ZRE) und teilnehmender Länder (OZG-RE).
EDI-Anbindung(Lieferanten großer Abnehmer mit bestehendem EDI): Nur nach Vereinbarung; ab 2028 vollständige Abbildung auf EN 16931 erforderlich.
KoSIT-Validator(Softwareanbieter und Integratoren): Referenzvalidator für XRechnung (v1.6.3, Konfiguration v2026-08-31); vor dem Versand ausführen.
Nicht verpflichtet ⚠ ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben
Nächster Schritt
Richten Sie ein Postfach ein, das die strukturierte Datei aufbewahrt, nicht nur das PDF.
Registrieren Sie sich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: Portale ZRE (Bund) und OZG-RE (teilnehmende Länder) oder Peppol; Leitweg-ID auf jeder Rechnung erforderlich.
Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.
Eine Umsatzsteuer-Meldung in Echtzeit wurde am 16. Juli 2026 ohne Datum angekündigt; nur Sekundärquelle.
Ein Aktionsplan vom Juli 2026, der eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren vorschlägt, ist kein geltendes Recht; die 8-Jahres-Regel gilt weiter.
Ob Kleinunternehmer (§ 19 UStG) von der Ausstellungspflicht befreit sind: Die meisten Quellen bejahen dies, Qonto sagt das Gegenteil.
Die Forderung des ZDH vom 22. Juni 2026, den Termin 2027 zu verschieben, wurde nicht übernommen; der Status könnte sich durch einen neuen Gesetzentwurf ändern.
Das Gültigkeitsende von XRechnung 3.0.2 und der Release-Termin von 4.0 (Frühjahr 2027) beruhen auf Sekundärquellen; xeinkauf.de wurde nicht abgerufen.
Die Zahl der betroffenen Unternehmen (etwa 3,1 bis 3,5 Millionen) ist eine Schätzung ohne Destatis-Quelle.
Direktlinks zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 und zu e-rechnung-bund.de wurden nicht erfasst, nur die Domains.