E-Rechnung in Deutschland: Fristen und Regeln

Auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Die Ausstellungspflicht gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle.

Für den Umsatzsteuer-Status „Regelbesteuerung“.
GrößenklasseEmpfangen seitAusstellen ab
Vorjahresumsatz bis 800.000 € Gesetz Quelle: IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär Gesetz Quelle: Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Vorjahresumsatz über 800.000 € Gesetz Quelle: IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär Gesetz Quelle: AVASK · 17.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Geprüft:

Wer ist betroffen?

Geltungsbereich: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen für inländische B2B-Rechnungen; keine Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Stufen der Ausstellungspflicht

  • Vorjahresumsatz > 800.000 € Gesetz Quelle: AVASK · 17.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

    Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen

    Wachstumschancengesetz, § 14 UStG; BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Stand Oktober 2026 im Zeitplan; die Forderung des ZDH vom 22. Juni 2026, diesen Termin zu verschieben, wurde nicht übernommen. Von der Ausstellungspflicht ausgenommen: Rechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer, B2C.

  • Keine (alle Unternehmen) Gesetz Quelle: Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

    Inländische B2B-Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen

    Bis zum 31. Dezember 2027 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € noch Papier- oder PDF-Rechnungen senden (PDF erfordert die Zustimmung des Empfängers). EDI-Formate, die nicht vollständig auf EN 16931 abgebildet werden können, werden bis zum 31. Dezember 2027 toleriert.

Kleinunternehmerregelung: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Muss E-Rechnungen empfangen: ja · Muss E-Rechnungen ausstellen: nein

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben

Muss seit 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Nach den meisten Quellen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit; ein Anbieter (Qonto) sagt das Gegenteil.

Modell und Plattform

Nachträgliche Prüfung (dezentral, keine Freigabe)

Plattform: Keine für B2B (dezentrales Modell der nachträglichen Prüfung, Post-Audit)

Keine zentrale Plattform und keine Clearance (Vorabprüfung durch die Steuerbehörde) für B2B. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber laufen über die Portale ZRE / OZG-RE oder Peppol.

Formate und Netzwerke erklärt

Formate

E-Rechnungsformate in Deutschland
FormatSyntaxVersionMuss angenommen werdenHinweise
XRechnungUBL 2.1 oder UN/CEFACT CII D16B3.0.2jaDeutsche CIUS der EN 16931, gepflegt von der KoSIT. Aktuell ist Version 3.0.2; eine Vorschau auf 4.0 wurde am 15. September 2026 veröffentlicht, das Release ist für Frühjahr 2027 geplant (nur Sekundärquellen). Quelle: KoSIT · 02.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
ZUGFeRD / Factur-XCII in PDF/A-3 (hybrid)2.5.2 / 1.09.2 (4. August 2026); 2.4 / 1.08 gültig ab 15. Januar 2026jaAb Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN16931 und EXTENDED akzeptiert. MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als E-Rechnung. Bei Widersprüchen hat das XML Vorrang vor dem PDF. Quelle: FNFE-MPE · 04.08.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
Jedes EN-16931-konforme FormatUBL 2.1 oder CII D16B, z. B. Peppol BIS Billing 3.0EN 16931-1; EN 16931-1:2026 veröffentlicht im März 2026, Fundstelle im Amtsblatt ausstehendjaEin Formatfehler bedeutet, dass die Datei keine E-Rechnung ist; ein Verstoß gegen eine Geschäftsregel (Business Rule) kann den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers gefährden. Quelle: Bundesministerium der Finanzen · 15.10.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
Andere Formate nach Vereinbarungz. B. EDIFACTentfälltneinZulässig, wenn alle Daten nach EN 16931 korrekt extrahiert werden können. Nicht vollständig abbildbares EDI wird bis zum 31. Dezember 2027 toleriert.

Kanäle und Zulassung

Übermittlungskanäle in Deutschland
KanalArtPflichtHinweise
E-MailE-MailneinZulässig für Versand und Empfang. Ein gewöhnliches Postfach erfüllt die Empfangspflicht.
PeppolPeppolneinZulässig für B2B; wird von den B2G-Portalen des Bundes akzeptiert. Die KoSIT ist die deutsche Peppol Authority.
Portale ZRE / OZG-REPortalneinRechnungen an öffentliche Stellen des Bundes und der teilnehmenden Länder; Leitweg-ID erforderlich.
EDIEDIneinZulässig; nicht abbildbare EDI-Formate nur bis zum 31. Dezember 2027.
API oder DownloadAPI / PlattformneinJede Übermittlung, die die strukturierte Datei liefert, ist zulässig, einschließlich Download-Links und Schnittstellen.

Zulassung von Anbietern

Keine Zulassung · Erforderlich: nein

Keine Zulassung für Softwareanbieter oder Übermittlungsdienstleister. Peppol-Zugangspunkte (Access Points) benötigen eine OpenPeppol-Mitgliedschaft und eine Vereinbarung mit der KoSIT. Quelle: OpenPeppol · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich

Empfangen: So erreichen Sie Rechnungen

Empfangspflicht: Gesetz Quelle: IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär

Einschließlich Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Ein einfaches E-Mail-Postfach genügt rechtlich für den Empfang.

Was Sie einrichten

  • Leitweg-ID (Lieferanten öffentlicher Auftraggeber von Bund und Ländern): Routing-Kennung des öffentlichen Auftraggebers; Pflichtangabe auf B2G-Rechnungen über ZRE / OZG-RE oder Peppol.
  • Peppol-ID (Teilnehmerkennung) (Jedes Unternehmen, das über Peppol senden oder empfangen will; öffentliche Auftraggeber): Registrierung über einen Peppol-Zugangspunkt (Access Point); für B2B optional.
  • E-Mail-Postfach (Jedes Unternehmen (Empfang)): XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDF/A-3 kommen als E-Mail-Anhänge an; der häufigste Kanal zwischen KMU.

Senden: Was Ihre Kunden erwarten

Zu erzeugende Formate: XRechnung · ZUGFeRD / Factur-X · Jedes EN-16931-konforme Format

Öffentlicher Sektor

E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber seit Gesetz Quelle: Bundesverwaltung · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich

Portale ZRE (Bund) und OZG-RE (teilnehmende Länder) oder Peppol; Leitweg-ID auf jeder Rechnung erforderlich

Formate: XRechnung

Die E-Rechnungsverordnung gilt für Lieferanten des Bundes. Die Länder haben eigene Regeln und Portale.

Großkunden auf SAP Business Network, Coupa, Tungsten oder Basware: siehe Integrationen.

Meldepflichten

noch kein Datum angekündigt Quelle: interne Recherche · 15.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär

ungeprüftWir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt. Zu den ungeprüften Angaben

Eine Umsatzsteuer-Meldung in Echtzeit wurde am 16. Juli 2026 ohne Datum angekündigt; derzeit besteht keine Meldepflicht (E-Reporting).

Nur Sekundärquelle; im Gesetzestext bisher nichts enthalten.

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfrist: 8 Jahre Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · undatiert · geprüft 17.10.2026 · amtlich

Die Frist beginnt: Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b Abs. 1 UStG, § 147 Abs. 4 AO)

  • Ausgestellte und empfangene Rechnungen sind 8 Jahre aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 UStG); Buchungsbelege ebenfalls 8 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Beide Fristen wurden durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV festgelegt und gelten seit 1. Januar 2025.
  • Das strukturierte XML muss unverändert aufbewahrt werden; es gelten die Integritätsvorgaben der GoBD.
  • Ein Aktionsplan vom Juli 2026, der eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren vorschlägt, ist kein geltendes Recht.

Sanktionen

Integrationspunkte

  • Leitweg-ID (Lieferanten öffentlicher Auftraggeber von Bund und Ländern): Routing-Kennung des öffentlichen Auftraggebers; Pflichtangabe auf B2G-Rechnungen über ZRE / OZG-RE oder Peppol.
  • Peppol-ID (Teilnehmerkennung) (Jedes Unternehmen, das über Peppol senden oder empfangen will; öffentliche Auftraggeber): Registrierung über einen Peppol-Zugangspunkt (Access Point); für B2B optional.
  • E-Mail-Postfach (Jedes Unternehmen (Empfang)): XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDF/A-3 kommen als E-Mail-Anhänge an; der häufigste Kanal zwischen KMU.
  • Portal ZRE / OZG-RE (Lieferanten des öffentlichen Sektors): Upload, E-Mail oder Einlieferung per Peppol von XRechnung an Stellen des Bundes (ZRE) und teilnehmender Länder (OZG-RE).
  • EDI-Anbindung (Lieferanten großer Abnehmer mit bestehendem EDI): Nur nach Vereinbarung; ab 2028 vollständige Abbildung auf EN 16931 erforderlich.
  • KoSIT-Validator (Softwareanbieter und Integratoren): Referenzvalidator für XRechnung (v1.6.3, Konfiguration v2026-08-31); vor dem Versand ausführen.

Verbreitete Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme

DATEV (via tax advisers) · Lexware Office · sevDesk · Sage · BuchhaltungsButler · easybill · FastBill · Billomat · orgaMAX · Papierkram · Accountable · Qonto · Finom

Was das für Sie bedeutet

Abgeleitet aus den Entscheidungsregeln unserer Prüfung für vier typische Profile. Ihre Antworten können abweichen; prüfen Sie Ihren Fall.

Lieferant von Großkunden auf Einkaufsnetzwerken

Empfangen
Gesetz Quelle: IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Ausstellen
Vorjahresumsatz > 800.000 € Gesetz Quelle: AVASK · 17.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Keine (alle Unternehmen) Gesetz Quelle: Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
Nächster Schritt
Beschaffen Sie eine Peppol-ID und prüfen Sie, welches Netzwerk jeder Kunde nutzt.
Dieses Profil in der Prüfung öffnen

Pflichten für Deutschland prüfen

Termine

Termine anzeigen für
  1. Lieferanten des Bundes müssen XRechnung über ZRE / OZG-RE oder Peppol mit Leitweg-ID senden Gesetz Quelle: Bundesverwaltung · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
    Lieferanten öffentlicher Auftraggeber des Bundes · Öffentlicher Sektor, Ausstellen
  2. Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend Gesetz Quelle: IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer · Empfangen
  3. Peppol BIS Billing 3.0.21 wird im Peppol-Netzwerk verpflichtend Gesetz Quelle: OpenPeppol · 20.05.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
    Unternehmen, die über Peppol senden oder empfangen · Technik
  4. Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend bei Vorjahresumsatz über 800.000 € Gesetz Quelle: AVASK · 17.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 € (nicht Kleinunternehmer) · Ausstellen
  5. Ende der Übergangsfrist: Papier/PDF bei Umsatz bis 800.000 € und nicht abbildbares EDI nicht mehr zulässig Gesetz Quelle: Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €; EDI-Nutzer · Ausstellen
  6. Ausstellung von E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend Gesetz Quelle: Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
    Alle Unternehmen (nicht Kleinunternehmer, nicht Rechnungen bis 250 €, nicht B2C) · Ausstellen
  7. ViDA: strukturierte E-Rechnung und digitale Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen; die Zusammenfassende Meldung entfällt Gesetz Quelle: European Commission, DG TAXUD · 11.03.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
    Alle Unternehmen in der EU mit innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen · Ausstellen, Empfangen, Melden · EU

Auf die Beta-Warteliste

Beantworten Sie die vier Fragen der Prüfung und hinterlassen Sie am Ende Ihre E-Mail-Adresse. Wir nutzen sie nur für die Beta, mit Double-Opt-in.

Pflichten prüfen

Quellen

  1. BMF letter of 15 Oct 2025, second application letter on e-invoicing (domain only; deep link not captured) · Bundesministerium der Finanzen · 15.10.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  2. BMF veröffentlicht zweites Anwendungsschreiben zur E-Rechnung · IHK Hannover · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  3. E-invoicing in Germany · AVASK · 17.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  4. Compliance pulse: Germany · Banqup · 08.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  5. E-Rechnung Bund, federal B2G portal information (domain only; deep link not captured) · Bundesverwaltung · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  6. XRechnung specification by KoSIT (domain only; deep link not captured) · KoSIT · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  7. validator-configuration-xrechnung releases (v2026-08-31 for XRechnung 3.0.2) · KoSIT · 02.09.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  8. Factur-X 1.08 / ZUGFeRD 2.4 press release · FNFE-MPE / FeRD · 04.12.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  9. Factur-X current version page (1.09.2 / ZUGFeRD 2.5.2, 2026-08-04) · FNFE-MPE · 04.08.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  10. Peppol Authorities (KoSIT for Germany) · OpenPeppol · undatiert · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  11. Peppol BIS Billing 3.0 release notes (3.0.21 mandatory 2026-08-17) · OpenPeppol · 20.05.2026 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  12. Adoption of the VAT in the Digital Age package · European Commission, DG TAXUD · 11.03.2025 · geprüft 15.10.2026 · amtlich
  13. ZDH statement requesting a delay of the 2027 issuing date (lobby register) · Zentralverband des Deutschen Handwerks · undatiert · geprüft 15.10.2026 · sekundär
  14. § 14b UStG, Aufbewahrung von Rechnungen (consolidated text) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · undatiert · geprüft 17.10.2026 · amtlich
  15. § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (consolidated text) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · undatiert · geprüft 17.10.2026 · amtlich
  16. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BGBl. 2024 I Nr. 323 · Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz) · 29.10.2024 · geprüft 17.10.2026 · amtlich
  17. Internal desk research, e-invoicing legislation, §2.1 Germany · einvoice project (internal) · 15.10.2026 · geprüft 15.10.2026 · sekundär · internes Dokument docs/research/einvoicing-legislation-2026-10.md

Ungeprüfte Angaben

Wir haben dies in Sekundärquellen gefunden oder die Quellen widersprechen sich; im amtlichen Text ist es noch nicht bestätigt.

  • Eine Umsatzsteuer-Meldung in Echtzeit wurde am 16. Juli 2026 ohne Datum angekündigt; nur Sekundärquelle.
  • Ein Aktionsplan vom Juli 2026, der eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren vorschlägt, ist kein geltendes Recht; die 8-Jahres-Regel gilt weiter.
  • Ob Kleinunternehmer (§ 19 UStG) von der Ausstellungspflicht befreit sind: Die meisten Quellen bejahen dies, Qonto sagt das Gegenteil.
  • Die Forderung des ZDH vom 22. Juni 2026, den Termin 2027 zu verschieben, wurde nicht übernommen; der Status könnte sich durch einen neuen Gesetzentwurf ändern.
  • Das Gültigkeitsende von XRechnung 3.0.2 und der Release-Termin von 4.0 (Frühjahr 2027) beruhen auf Sekundärquellen; xeinkauf.de wurde nicht abgerufen.
  • Die Zahl der betroffenen Unternehmen (etwa 3,1 bis 3,5 Millionen) ist eine Schätzung ohne Destatis-Quelle.
  • Direktlinks zum BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 und zu e-rechnung-bund.de wurden nicht erfasst, nur die Domains.

6 protokollierte Änderungen für Deutschland